WELCHE BERUFLICHEN MÖGLICHKEITEN ERÖFFNEN SICH FÜR DICH?
- UNSELBSTSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT
MitarbeiterIn oder UnternehmerIn in Tätigkeitsfeldern in verschiedenen Zweigen
- der Wirtschaft,
- des Tourismus,
- der Ernährung,
- der Verwaltung auf mittlerer kaufmännischer und administrativer Ebene, z. B. GastgewerbeeinkäuferIn, Fachkraft für Küche und Service, Bürokaufmann/frau
- SELBSTSTÄNDIGKEIT
Mit 12-wöchigen Praxisnachweis: Gastgewerbe.
Auf Grund der Liberalisierung der Gewerbeordnung ist Zugang zu fast allen Meisterprüfungen und Befähigungsnachweisprüfungen bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeausübung gegeben.
- ZUGANG ZUR NÄCHSTEN AUSBILDUNGSSTUFE
- Zugang zur Berufsreifeprüfung,
- einem Aufbaulehrgang
- einer Höheren Lehranstalt für Berufstätige
- Zugang zum Fachhochschulstudium, wobei jedoch Zusatzprüfungen abzulegen sind, wenn es das Ausbildungsziel des betreffenden Studienganges erfordert.