SCHÜLERVERTRETUNG
JUNGE IDEEN UMSETZEN
Impulse für die eigene Klasse Umgebung Schule
Als Interessensvertreter*innen aller Schüler*innen hat die Schüler*innenvertretung eine verantwortungsvolle Aufgabe im schulischen Alltag über. Gewählt wird die Schülervertretung innerhalb der ersten fünf Wochen des Unterrichtsjahres in einer gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahl gemäß Schulunterrichtsgesetz § 59 von allen Schüler*innen, welche nicht nur Wahlrecht besitzen, sondern auch selbst kandidieren können.
Der Schulsprecher/die Schulsprecherin sowie die beiden Stellvertreter*innen – die stimmenstärksten Kandidat*innen des ersten Wahlgangs (unter Außerachtlassung der Punktezahl des Schulsprechers) – sind Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA), vertreten die Interessen der Schüler*innen und gestalten so das Schulleben aktiv mit.
Die Mitglieder der Schüler*innenvertretung im Schuljahr 2025/26
- Schulsprecherin: Romina Schest (5BHW)
- Erste Stellvertreterin: Lana Dietrichsteiner (4BHM)
- Zweite Stellvertreterin: Helena Theo Telesklav (4BHM)
Ersatzmitglied im Schulgemeinschaftsausschuss: Valentina Sophie Juvan (4BHW)
